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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
17.03.2025
Entscheidung
2. Senat, Einwurf-Einschreiben - Zugang - Anscheinsbeweis ,0,0
Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2023 – 15 Sa 20/23 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten zuletzt noch darüber, ob eine Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 26. Juli 2022 das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgelöst hat.2 Die Klägerin arbeitete seit Mai 2021 bei der Beklagten. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 14. März 2022 außerordentlich fr...
Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2023 – 15 Sa 20/23 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten zuletzt noch darüber, ob eine Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 26. Juli 2022 das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgelöst hat.2 Die Klägerin arbeitete seit Mai 2021 bei der Beklagten. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 14. März 2022 außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. Hiergegen erhob die Klägerin mit Schriftsatz vom 18. März 2022 Kündigungsschutzklage und wies auf ihre bestehende Schwangerschaft hin. Das Arbeitsgericht stellte später – mit Urteil vom 11. Januar 2023 – fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch diese Kündigung nicht aufgelöst wurde.3 Das zuständige Regierungspräsidium erteilte der Beklagten mit Bescheid vom 25. Juli 2022 die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin. Im Rahmen des damals noch erstinstanzlich anhängigen Kündigungsschutzverfahrens berief sich die Beklagte erstmals mit Schriftsatz vom 4. November 2022 darauf, sie habe das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Schreiben vom 26. Juli 2022 ein weiteres Mal außerordentlich, hilfsweise ordentlich zum 30. September 2022 gekündigt. Die Klägerin hat den Zugang dieses Kündigungsschreibens bestritten.4 Die Klägerin hat – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – sinngemäß beantragt festzustellen, dass das...
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